Stiftungszweck
Erbe verpflichtet!
Die UNESCO erklärte im Jahr 1996 den Kölner Dom zum Weltkulturerbe. Er zählt somit zu den unersetzlichen Kulturgütern von unschätzbarem Wert für die gesamte Menschheit, deren Bestand für folgende Generationen zu sichern ist. Dieser Herausforderung stellt sich die Kulturstiftung Kölner Dom, deren Zweck die umfassende Förderung des Weltkulturerbes Kölner Dom sowie die damit verbundene Förderung von Kunst und Kultur ist.