Was ist eine Zustiftung?
Stiftungen sind dazu verpflichtet ihren Vermögensstock zu erhalten. Das Stiftungskapital dient als finanzielles Fundament und darf nicht ausgegeben werden. Das Vermögen wird gewinnbringend angelegt und nur die Erträge werden für die satzungsmäßigen Ziele verwendet. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto größer sind die Erträge mit denen die Stiftung agieren kann. Zustiftungen haben also gegenüber einer Spende den großen Vorteil, dass sie in den bestehenden Vermögensstock fließen und damit die Arbeit der Stiftung kontinuierlich sicherstellen können.
Zustiften können Sie als Privatperson oder auch als Unternehmen. Sie kommen damit in den Genuss steuerlicher Vorteile, die der Gesetzgeber für diese Fälle vorsieht, ganz gleich ob Sie Geldbeträge stiften oder Sachwerte. Sie können Zustiftungen bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend machen. Im Detail berät Sie hier Ihr Steuerberater oder Ihr Notar.